Meldepflicht über den Betrieb von WLAN bei der Bundesnetzagentur

ยง6 Telekommunikationsgesetz (TKG) ist die gesetzliche Grundlage der Meldepflicht. Danach gilt:

"Wer gewerblich öffentliche Telekommunikationsnetze betreibt oder gewerblich öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbringt, muss die Aufnahme, Änderung und Beendigung seiner Tätigkeit sowie Änderungen seiner Firma bei der Bundesnetzagentur unverzüglich melden. Die Erklärung bedarf der Schriftform."


Ein Anmeldeformular finden Sie hier auf den Seiten der Bundesnetzagentur.

 

 

 

 

 

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